Serviceportal–Baden-Württemberg
Nachfolgend finden Sie die Verfahrensbeschreibungen der Angebote des Serviceportals BW.
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Sie benötigen eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis, wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein möchten.
Stellen Sie den Antrag auf die Approbation schriftlich. Das jeweilige Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.
Die Urkunde erhalten Sie per Post.
Vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Achtung: Bestimmte erforderliche Unterlagen, wie zum Beispiel ärztliche Bescheinigung, persönliche Erklärung und Führungszeugnis, dürfen bezogen auf den Zeitpunkt der Vorlage dann nicht älter als einen Monat sein!
250,00 EUR
Circa zwei bis vier Wochen bei Eingang des vollständigen Antrags und aller erforderlichen Unterlagen.
keine
Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG):
30.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim
Telefon: 07222/9462-0
Telefax: 07222/9462-150
stadt@kuppenheim.de